Meldung vom
07.01.2021
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfeld vom 12.07.2006 wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.04.2021 fällig. Unter Hinweis auf die im jeweiligen Abgabenbescheid ausgewiesene Fälligkeit wird diese für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt: